Im Interview mit der Presse hat sich der Stadtverordnetenvorsteher Heinz E. Schneider zur aktuellen Debatte zum Rederecht fraktionsloser Abgeordneter geäußert. Der Darstellung des Parlamentschefs widersprechen die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD.
‚Mit Empörung haben wir das Interview von Heinz E. Schneider zur Kenntnis genommen‘, erklären die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Jens Grode und Maria Schmitz-Henkes. ‚Wir erwarten vom Stadtverordnetenvorsteher, dass er die Interessen des Parlamentes vertritt. Und es ist das Mindeste, dass in öffentlichen Erklärungen Tatsachen korrekt wiedergegeben werden. In diesem Interview behauptet Schneider, Rot-Grün habe in der letzen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Geschäftsordnung wider besseres Wissen geändert. Das ist falsch. Das Parlament hat, und zwar sogar mit der Stimme von Schneider selbst, einstimmig beschlossen, in Zukunft den fraktionslosen Stadtverordneten Rede- und Antragsrecht zu gewähren. Es war über alle Fraktionsgrenzen hinweg der Wunsch der Parlamentarier, das unwürdige Schauspiel zu beenden, das die CDU angezettelt hat‘, so die Fraktionsvorsitzenden weiter.
‚Es ist ein Unding, sich jetzt hinzustellen und über die Debatte zu klagen‘, wird bemängelt. ‚Erst zwingt die CDU uns eine Debatte über ein Problem auf, das eigentlich nur den fraktionsinternen Querelen innerhalb der eigenen Reihen geschuldet ist. Wenn dann die anderen Fraktionen das nicht mitmachen wollen, dann erklärt Schneider die Diskussion für überflüssig. Das werden wir so nicht hinnehmen‘.
Gleichzeitig widersprechen die Fraktionen der Interpretation des Rechts, wie Schneider sie vornimmt.
‚Die Hessische Gemeindeordnung definiert Mindestrechte, d.h. es ist dort festgelegt, was gesetzlich mindestens zulässig ist. Sie verbietet aber nicht, Abgeordneten mehr Rechte zuzugestehen. In der größten Stadt Hessens, in Frankfurt, praktiziert die Stadtverordnetenversammlung das Modell, das in Rüsselsheim eingeführt werden sollte seit Jahren, ohne eine Beanstandung der Kommunalaufsicht. Fragen unterschiedlicher Rechtsauslegung entscheidet grundsätzlich weder ein OB noch die Kommunalaufsicht, sondern in einem Rechtsstaat einzig und alleine Gerichte‘.
‚Wir wollen, dass gewählte Stadtverordnete ihrer parlamentarischen Aufgabe nachkommen können‘, erläutern Schmitz-Henkes und Grode ihre Haltung. Wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, dann muss das geklärt werden. Aber wir werden uns jetzt nicht auch noch den Mund von Herrn Schneider verbieten lassen. Er hat diese unsinnige Diskussion losgetreten, und verlangt nun, dass wir das so hinnehmen. Das ist absolut inakzeptabel. Der Stadtverordnetenvorsteher hat die Interessen des Parlaments und seiner Mitglieder zu vertreten. Dass Schneider sein Amt nun nutzt, seine persönliche Meinung durchzusetzen und ehemalige CDU-Fraktionsmitglieder mundtot zu machen und darüber hinaus um andere Parlamentskollegen des Wahlkampfs zu beschuldigen, ist unentschuldbar. So darf das Amt nicht missbraucht werden‘, monieren Schmitz-Henkes und Grode abschließend.