„Der von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Hessischen Kinderförderungsgesetzes, das zum 1.1.2014 in Kraft treten soll, bringt deutliche Verschlechterungen bei den Qualitätsstandards und der Finanzierung der Kinderbetreuung in Hessen. Dies werden alle Betroffene, Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Träger von Betreuungseinrichtungen, schmerzlich spüren,“ so Dreiseitel, Vorstandssprecher und Landtagskandidat der GRÜNEN.
„Nach dem Willen der Landesregierung ist zukünftig die finanzielle Förderung der Kinderbetreuung nur dann am optimalsten für die Träger, wenn möglichst viele Kinder in möglichst großen Gruppen mit 20 % Laien und fachfremdem Personal betreut werden,“ so Dreiseitel weiter.
Um die bisherige Landesförderung zu erhalten, müssen die Gruppen in Kitas und Horten mit bis zu 25 Kindern belegt werden. Die Gruppenobergrenzen für Kinder unter 3 Jahren werden von derzeit 10 Kindern auf bis zu 16 Kinder in einer Gruppe angehoben.
Niemand käme auf die Idee in Operationssälen oder Autowerkstätten bis zu 20 % Laien einzusetzen, wie jetzt in der Kinderbetreuung geplant. Dies ignoriert die Bedeutung frühkindlicher Erziehung und Bildung, entwertet die pädagogische Arbeit und den Beruf des Erziehers und führt zur Arbeitsverdichtung bei den pädagogischen Fachkräften. Der Beruf des Erziehers wird unattraktiver und der schon jetzt gravierende Fachkräftemangel verschärft.
Weiterhin entfallen Vor- und Nachbereitungszeiten und Zeiten für die Kitaleitungen, die für die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Grundschulen und anderen Institutionen, aber auch zur Dokumentation der Entwicklung einzelner Kinder unabweisbar notwendig sind.
Es wird nur noch eine maximale wöchentliche Öffnungszeit von 42,5 Stunden bezuschusst, also z.B. tägliche Öffnung von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Vereinbarung von Familie und Beruf und damit flexiblere und längere bedarfsgerechte Betreuungszeiten werden nicht mehr finanziell gefördert.
Die Gesetzesvorgaben stehen auch im Widerspruch mit dem Hessischen Erziehungs- und Bildungsplan, der unter verschlechterten Rahmenbedingungen nur schwer umgesetzt werden kann.
Das Thema Inklusion fehlt völlig. Aber nach der UN-Behinderten-Rechtskonvention haben Kinder mit und ohne Behinderung das Recht auf gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung. Vor allem Kinder mit Behinderung werden unter dem neuen Gesetz leiden, da für sie keine besonderen Regelungen, wie u.a. kleinere Gruppen, vorgesehen sind.
Auch zur Grundschülerbetreuung gibt es keinerlei Aussagen.
Sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden, so ist Rüsselsheim wie alle Städte gezwungen, über das Gesetz hinausgehende Qualitätsstandards zu reduzieren, da für freiwillige Leistungen in der Kinderbetreuung in Zeiten von Haushaltskonsolidierung kaum noch Spielräume bestehen werden und keine Genehmigungen zu erwarten sind.
Leidtragende sind dann unsere Kinder und Eltern, da eine hochwertige frühkindliche Bildung und Erziehung beeinträchtigt ist.
Aufruf, den Protest gegen das Hessische Kinderförderungsgesetz zu unterstützen – 18.000 Unterschriften bereits gesammelt!
Dreiseitel ruft dazu auf, sich an dem Protest von Caritas, Diakonie, Deutschem Roten Kreuz, Paritätischen Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, den Jüdischen Gemeinden und vielen weiteren sozialen Organisationen und Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen zu beteiligen.
Bis zum 25. April finden hessenweit Veranstaltungen und Demonstrationen statt, um das Gesetz zu verhindern.
Eine Unterschriftenaktion der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Kinderarbeit Hessen e.V. hat bis heute 18.000 Unterschriften erbracht.
Dreiseitel bittet um Beteiligung an dieser Unterschriftenaktion.
Unter www.openpetition.de kann die Unterschrift online abgegeben bzw. Unterschriftslisten abgerufen werden.
Presseerklärung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rüsselsheim