„Kennen die Vorsitzende der Fluglärmkommission, Bürgermeister Thomas Jühe (Rainheim), und sein Stellvertreter, Oberbürgermeister Patrick Burghardt (Rüsselsheim), ihre eigene Fluglärmkommission denn nicht?“, wundert sich Maria Schmitz-Henkes, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung über die aufgeregten Stellungnahmen der beiden Herren zu einem Bericht des Magistrats, in dem der Konflikt über die zukünftige Vertretung der Stadt Rüsselsheim am Main transparent offengelegt wurde. „Würden sie ihren eigenen Laden kennen, hätte ihnen klar sein müssen, dass ihre Argumentation nicht haltbar ist“, so Schmitz-Henkes weiter.
Zum Hintergrund: Es wird behauptet, eine von der Fluglärmkommission am 27.07.2015 beschlossene Richtlinie verbiete es dem zuständigen Ministerium, eine nicht hauptamtliche Person zu berufen; das Stadtoberhaupt sei vorzuziehen. Fakt ist, dass die Stadt Riedstadt nach Beschluss dieser Richtlinie im Herbst 2015 erstmals Mitglied der Fluglärmkommission wurde und ihrerseits einen ehrenamtlichen Stadtrat und nicht den hauptamtlichen Bürgermeister benannt hat. Bis heute ist dieses ehrenamtliche Magistratsmitglied anstandslos Mitglied der Fluglärmkommission – und dies zu Recht.
Dies zeigt, dass der Magistrat der Stadt Rüsselsheim nichts Verbotenes beschlossen hat, sondern bei anderen Kommunen unproblematisch so verfahren wurde. Auch dauert eine Berufung nur solange, bis sie vom Ministerium zurückgenommen wird; eine Abberufung vor Ende der Amtszeit ist nach der einschlägigen Rechtskommentierung also möglich. Da die gesetzliche Aufgabe der Mitglieder der Fluglärmkommission in der Vertretung der Interessen der Gemeinde liegt, ist auch nicht der Oberbürgermeister eigenmächtig sondern nur der Magistrat in Gänze befugt, einen Vertreter zu benennen. Die HGO ist in dieser Frage eindeutig: Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde; es ist lediglich die Aufgabe des Oberbürgermeisters, die Entscheidung der Gemeinde dem Ministerium mitzuteilen; Oberbürgermeister Burghardt hat seine Kompetenzen, in dem er sich eigenmächtig benannt hat, ganz offensichtlich überschritten.
Ein Oberbürgermeister, der sich in Gutsherrenmanier ohne demokratisches Verfahren selbst benannt hat, muss mit den Konsequenzen leben, wenn das eigentlich zuständige Gremium nachträglich eine andere Entscheidung trifft. Zu schmollen und den eigenen Magistrat zu verunglimpfen sei kein Verhalten, dass einem Oberbürgermeister würdig sei, so Christian Vogt, Vorstandssprecher der Rüsselsheimer GRÜNEN abschließend.